Wunschleistungen werden im Allgemeinen von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung nicht als medizinische Grundversorgung gesehen und honoriert. Diese können aber durchaus eine medizinisch sinnvolle Erweiterung der Basisdiagnostik bedeuten und werden nach der GoÄ (Gebührenordnung für Ärzte) abgerechnet.
Selbstverständlich besteht für Sie keine Verpflichtung diese Leistungen beim Besuch unserer Praxis in Anspruch zu nehmen.
Wir sichern Ihnen eine umfangreiche Beratung zu und gehen gerne auf ihre Fragen und Wünsche ein. Sprechen Sie uns bitte diesbezüglich an.

Unser Angebot im Rahmen der derzeitigen Schwangerschaftsvorsorge:

  • Infektionsschutz gegen:
    Toxoplasmose, Varizellen (Windpocken), Ringelröteln, Cytomegalie,   ß-hämolysierende Streptokokken, Listeriose
  • Präeklampsie Früherkennung
  • 3D Ultraschall / 4D Ultraschall
  • Feto-maternaler Doppler (Gefäß Ultraschall)
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